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KFZ Gutachter Ruhr

Rechnungsprüfung

Jede Kürzung braucht eine nachvollziehbare Begründung.

Wir prüfen Reparaturrechnung und Versicherer-Abrechnung fachlich, unabhängig und Position für Position.

Telefonisch erreichbar: Mo bis Fr 09:00 bis 21:00 Uhr, Samstag 10:00 bis 21:00 Uhr.

Vertraulich geprüft und verständlich erklärt.

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Gutachter in Recklinghausen

400+bearbeitete Fälle
4 JahreGutachter-Erfahrung

Stand der Google-Bewertungen: 20.09.2026.

Kurz erklärt

Was ist eine Rechnungsprüfung?

Bei einer Rechnungsprüfung vergleichen wir Reparaturrechnung, Gutachten und Versicherer-Abrechnung. Wir prüfen, ob Positionen technisch plausibel, vollständig und korrekt angesetzt oder gekürzt wurden.

Das Ergebnis macht Abweichungen nachvollziehbar und schafft eine fachliche Grundlage für die weitere Abstimmung mit Werkstatt, Versicherung oder rechtlicher Vertretung.

Rückruf anfordern

Wir rufen Sie zurück.

Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse genügen. Wir melden uns persönlich und klären, was für Ihren Fall sinnvoll ist.

  • Telefonisch erreichbarMo bis Fr 09:00 bis 21:00 Uhr, Samstag 10:00 bis 21:00 Uhr, Sonntag nach Vereinbarung
  • Wir rufen Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden zurück.Lieber gleich sprechen? 0152 06688900

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Gutachter in Recklinghausen

Was wir abgleichen

Position für Position statt nur Endsumme gegen Endsumme.

Wir lesen die Unterlagen im Zusammenhang. So wird sichtbar, wo Ansätze fehlen, voneinander abweichen oder fachlich genauer begründet werden müssen.

  1. 01

    Stundenverrechnungssätze der Werkstatt

  2. 02

    Ersatzteilpreise und UPE-Aufschläge

  3. 03

    Verbringungs- und Lackierkosten

  4. 04

    Verrechnung von Rest- und Wiederbeschaffungswert

  5. 05

    Merkantile Wertminderung

  6. 06

    Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten

  7. 07

    Kürzungen und Abzüge der Versicherung

Typische Kürzungspunkte
Gekürzte StundensätzeGestrichene UPE-AufschlägeVerbringungskosten abgelehntWertminderung zu niedrigNutzungsausfall verweigert

Unser Prüfbericht

Aus Zahlen wird eine verständliche fachliche Einordnung.

Sie erhalten nicht nur markierte Differenzen, sondern einen nachvollziehbaren Überblick über die geprüften Positionen.

01

Werkstattrechnung prüfen

Wir kontrollieren jede Position der Reparaturrechnung auf Richtigkeit und Angemessenheit.

02

Versicherer-Abrechnung prüfen

Das Kürzungs- bzw. Prüfschreiben der Versicherung gleichen wir Posten für Posten ab.

03

Kürzungen aufdecken

Gestrichene oder gekürzte Positionen machen wir sichtbar und ordnen sie technisch ein. Ob eine Kürzung berechtigt ist, bleibt eine rechtliche Frage.

04

Schriftliche Stellungnahme

Sie erhalten eine fachlich begründete Auswertung als Grundlage gegenüber der Versicherung.

05

Grundlage für Ihren Anwalt

Unsere Prüfung liefert die technischen Fakten. Die rechtliche Bewertung und Durchsetzung übernimmt Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt, wir leisten keine Rechtsberatung.

06

Unabhängig & vertraulich

Wir arbeiten neutral und nur in Ihrem Interesse, nicht im Auftrag der Versicherung.

Versicherer-Kürzungen

Auffällige Abzüge werden sichtbar und erklärbar.

Stundensätze, Ersatzteilaufschläge, Verbringungs- und Lackierkosten oder Wertminderung können unterschiedlich angesetzt werden. Wir prüfen die Unterlagen ohne Erfolgsversprechen, aber mit technischer Sorgfalt.

0152 06688900
Häufig strittige Positionen
  • Stundenverrechnungssätze und Arbeitsumfang
  • UPE-Aufschläge und Ersatzteilpositionen
  • Verbringungs- und Lackierkosten
  • Wertminderung und weitere Schadenpositionen

So läuft es ab

Vier Schritte. Ein klarer Weg.

  1. 01

    Unterlagen ankündigen

    Ein kurzer Anruf oder eine Nachricht genügt. Wir klären, was vorliegt: Rechnung, Gutachten, Prüf- oder Kürzungsschreiben.

  2. 02

    Prüfung Position für Position

    Wir gleichen Rechnung, Gutachten und die Abrechnung der Versicherung technisch miteinander ab.

  3. 03

    Schriftliche Auswertung

    Sie erhalten eine fachlich begründete Auswertung der geprüften Positionen.

  4. 04

    Ergebnis verständlich erläutert

    Auf Wunsch erläutern wir Ihnen das Ergebnis. Rechtsberatung leisten wir nicht, die rechtliche Bewertung übernimmt Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zur Rechnungsprüfung

Antworten zu geeigneten Unterlagen, Kosten und dem Ergebnis der Prüfung. Eine belastbare Aussage entsteht erst aus Ihrem konkreten Vorgang.

Alle FAQ ansehen
Welche Rechnungen prüfen Sie?

Wir prüfen Werkstatt-Reparaturrechnungen nach einem Kfz-Schaden sowie die Abrechnungs- und Kürzungsschreiben der Versicherung, Position für Position auf Korrektheit und Angemessenheit.

Die Versicherung hat meine Rechnung gekürzt: Was kann ich tun?

Lassen Sie die Kürzung fachlich prüfen. Versicherer kürzen nach unserer Erfahrung häufig berechtigte Positionen wie Stundensätze, Ersatzteilaufschläge oder die Wertminderung. Wir belegen die korrekten Beträge schriftlich und nachvollziehbar.

Was kostet die Rechnungsprüfung?

Das hängt vom Umfang der Unterlagen und vom Aufwand ab. Bei einem unverschuldeten Unfall können Sachverständigenkosten zum erstattungsfähigen Schaden gehören; das klären wir individuell mit Ihnen.

Brauche ich dafür auch ein Unfallgutachten?

Nicht zwingend. Wir prüfen auch eine bereits vorliegende Rechnung. Bei einem laufenden Schadenfall kombinieren wir Gutachten und Rechnungsprüfung sinnvoll.

Wie schnell habe ich das Ergebnis?

Sobald uns Ihre Unterlagen vorliegen, prüfen wir zeitnah. Den genauen Zeitrahmen besprechen wir direkt mit Ihnen.

Arbeiten Sie unabhängig von der Versicherung?

Ja. Wir sind unabhängige Sachverständige und arbeiten ausschließlich in Ihrem Interesse, nicht im Auftrag der Versicherung.

Darf die Reparaturrechnung höher sein als das Gutachten?

Ja, das kommt vor, etwa wenn bei der Reparatur verdeckte Schäden zutage treten. Entscheidend ist, dass die Mehrkosten sachlich begründet sind. Genau das prüfen wir und halten es nachvollziehbar fest, damit berechtigte Positionen nicht zu Unrecht gekürzt werden.

Können Sie auch vor der Reparatur prüfen?

Ja. Neben der Prüfung der fertigen Rechnung können wir auch einen Kostenvoranschlag der Werkstatt vorab einordnen. Das ist sinnvoll, wenn Sie vor der Reparatur Sicherheit über Umfang und Kosten haben möchten.

Wer trägt die Kosten der Rechnungsprüfung?

Bei einem unverschuldeten Unfall können Sachverständigenkosten zum erstattungsfähigen Schaden gehören. Ob die Prüfung im konkreten Fall von der gegnerischen Versicherung getragen wird, klären wir transparent mit Ihnen.

Begriffe verstehen

Das Wichtigste in klaren Worten.

01Stundenverrechnungssatz
Der Stundensatz, den eine Werkstatt für ihre Arbeit berechnet. Versicherer kürzen ihn oft auf günstigere Referenzwerte. Wir prüfen, ob das im Einzelfall zulässig ist.
02UPE-Aufschlag
Aufschlag auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für Ersatzteile. Eine in vielen Regionen übliche Position, die gerne gestrichen wird.
03Verbringungskosten
Kosten für den Transport des Fahrzeugs zu einer Lackiererei, wenn die Werkstatt keine eigene hat. Sie werden häufig zu Unrecht abgelehnt.
04Merkantile Wertminderung
Der verbleibende Minderwert eines Unfallfahrzeugs trotz fachgerechter Reparatur. Er wird von Versicherern oft zu niedrig angesetzt.
05Nachkalkulation
Nachträglich abgerechnete Positionen für Schäden, die erst bei der Demontage sichtbar wurden. Wir prüfen, ob Umfang und Stunden plausibel sind.

Sie möchten eine Abrechnung verstehen

Unterlagen senden.
Klarheit bekommen.

Schildern Sie kurz, welche Unterlagen vorliegen. Wir sagen Ihnen, ob und in welchem Umfang eine fachliche Prüfung sinnvoll ist.

Ruhrgebiet. Persönlich für Sie da.