Werkstattrechnung prüfen
Wir kontrollieren jede Position der Reparaturrechnung auf Richtigkeit und Angemessenheit.
Rechnungsprüfung
Wir prüfen Reparaturrechnung und Versicherer-Abrechnung fachlich, unabhängig und Position für Position.
Telefonisch erreichbar: Mo bis Fr 09:00 bis 21:00 Uhr, Samstag 10:00 bis 21:00 Uhr.
Vertraulich geprüft und verständlich erklärt.
Stand der Google-Bewertungen: 20.09.2026.
Kurz erklärt
Bei einer Rechnungsprüfung vergleichen wir Reparaturrechnung, Gutachten und Versicherer-Abrechnung. Wir prüfen, ob Positionen technisch plausibel, vollständig und korrekt angesetzt oder gekürzt wurden.
Das Ergebnis macht Abweichungen nachvollziehbar und schafft eine fachliche Grundlage für die weitere Abstimmung mit Werkstatt, Versicherung oder rechtlicher Vertretung.
Rückruf anfordern
Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse genügen. Wir melden uns persönlich und klären, was für Ihren Fall sinnvoll ist.
Was wir abgleichen
Wir lesen die Unterlagen im Zusammenhang. So wird sichtbar, wo Ansätze fehlen, voneinander abweichen oder fachlich genauer begründet werden müssen.
Stundenverrechnungssätze der Werkstatt
Ersatzteilpreise und UPE-Aufschläge
Verbringungs- und Lackierkosten
Verrechnung von Rest- und Wiederbeschaffungswert
Merkantile Wertminderung
Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
Kürzungen und Abzüge der Versicherung
Unser Prüfbericht
Sie erhalten nicht nur markierte Differenzen, sondern einen nachvollziehbaren Überblick über die geprüften Positionen.
Wir kontrollieren jede Position der Reparaturrechnung auf Richtigkeit und Angemessenheit.
Das Kürzungs- bzw. Prüfschreiben der Versicherung gleichen wir Posten für Posten ab.
Gestrichene oder gekürzte Positionen machen wir sichtbar und ordnen sie technisch ein. Ob eine Kürzung berechtigt ist, bleibt eine rechtliche Frage.
Sie erhalten eine fachlich begründete Auswertung als Grundlage gegenüber der Versicherung.
Unsere Prüfung liefert die technischen Fakten. Die rechtliche Bewertung und Durchsetzung übernimmt Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt, wir leisten keine Rechtsberatung.
Wir arbeiten neutral und nur in Ihrem Interesse, nicht im Auftrag der Versicherung.
Versicherer-Kürzungen
Stundensätze, Ersatzteilaufschläge, Verbringungs- und Lackierkosten oder Wertminderung können unterschiedlich angesetzt werden. Wir prüfen die Unterlagen ohne Erfolgsversprechen, aber mit technischer Sorgfalt.
0152 06688900So läuft es ab
Ein kurzer Anruf oder eine Nachricht genügt. Wir klären, was vorliegt: Rechnung, Gutachten, Prüf- oder Kürzungsschreiben.
Wir gleichen Rechnung, Gutachten und die Abrechnung der Versicherung technisch miteinander ab.
Sie erhalten eine fachlich begründete Auswertung der geprüften Positionen.
Auf Wunsch erläutern wir Ihnen das Ergebnis. Rechtsberatung leisten wir nicht, die rechtliche Bewertung übernimmt Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt.
Fragen und Antworten
Antworten zu geeigneten Unterlagen, Kosten und dem Ergebnis der Prüfung. Eine belastbare Aussage entsteht erst aus Ihrem konkreten Vorgang.
Wir prüfen Werkstatt-Reparaturrechnungen nach einem Kfz-Schaden sowie die Abrechnungs- und Kürzungsschreiben der Versicherung, Position für Position auf Korrektheit und Angemessenheit.
Lassen Sie die Kürzung fachlich prüfen. Versicherer kürzen nach unserer Erfahrung häufig berechtigte Positionen wie Stundensätze, Ersatzteilaufschläge oder die Wertminderung. Wir belegen die korrekten Beträge schriftlich und nachvollziehbar.
Das hängt vom Umfang der Unterlagen und vom Aufwand ab. Bei einem unverschuldeten Unfall können Sachverständigenkosten zum erstattungsfähigen Schaden gehören; das klären wir individuell mit Ihnen.
Nicht zwingend. Wir prüfen auch eine bereits vorliegende Rechnung. Bei einem laufenden Schadenfall kombinieren wir Gutachten und Rechnungsprüfung sinnvoll.
Sobald uns Ihre Unterlagen vorliegen, prüfen wir zeitnah. Den genauen Zeitrahmen besprechen wir direkt mit Ihnen.
Ja. Wir sind unabhängige Sachverständige und arbeiten ausschließlich in Ihrem Interesse, nicht im Auftrag der Versicherung.
Ja, das kommt vor, etwa wenn bei der Reparatur verdeckte Schäden zutage treten. Entscheidend ist, dass die Mehrkosten sachlich begründet sind. Genau das prüfen wir und halten es nachvollziehbar fest, damit berechtigte Positionen nicht zu Unrecht gekürzt werden.
Ja. Neben der Prüfung der fertigen Rechnung können wir auch einen Kostenvoranschlag der Werkstatt vorab einordnen. Das ist sinnvoll, wenn Sie vor der Reparatur Sicherheit über Umfang und Kosten haben möchten.
Bei einem unverschuldeten Unfall können Sachverständigenkosten zum erstattungsfähigen Schaden gehören. Ob die Prüfung im konkreten Fall von der gegnerischen Versicherung getragen wird, klären wir transparent mit Ihnen.
Begriffe verstehen
Sie möchten eine Abrechnung verstehen
Schildern Sie kurz, welche Unterlagen vorliegen. Wir sagen Ihnen, ob und in welchem Umfang eine fachliche Prüfung sinnvoll ist.