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KFZ Gutachter Ruhr

Unfallgutachten

Der Schaden ist passiert. Jetzt zählt Klarheit.

Wir dokumentieren Ihren Unfallschaden neutral, vollständig und nachvollziehbar. Mobil im Ruhrgebiet und unabhängig von der Versicherung.

Telefonisch erreichbar: Mo bis Fr 09:00 bis 21:00 Uhr, Samstag 10:00 bis 21:00 Uhr.

Bei unverschuldetem Unfall und erforderlichem Gutachten in der Regel für Sie kostenlos.

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Gutachter in Recklinghausen

400+bearbeitete Fälle
4 JahreGutachter-Erfahrung

Stand der Google-Bewertungen: 20.09.2026.

Kurz erklärt

Was ist ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten ist die neutrale, fachliche Dokumentation aller Schäden an Ihrem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall. Es hält Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und Nutzungsausfall fest.

Das Ergebnis dient als nachvollziehbare Grundlage für Ihre Schadenmeldung bei der Versicherung. Als unabhängiges Sachverständigenbüro erstellen wir es ausschließlich in Ihrem Interesse.

Rückruf anfordern

Wir rufen Sie zurück.

Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse genügen. Wir melden uns persönlich und klären, was für Ihren Fall sinnvoll ist.

  • Telefonisch erreichbarMo bis Fr 09:00 bis 21:00 Uhr, Samstag 10:00 bis 21:00 Uhr, Sonntag nach Vereinbarung
  • Wir rufen Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden zurück.Lieber gleich sprechen? 0152 06688900

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Gutachter in Recklinghausen

Was wir für Sie klären

Ein vollständiges Bild, nicht nur eine Reparatursumme.

Ein Unfallschaden berührt mehr als Blech und Lack. Wir erfassen die technischen und wirtschaftlichen Folgen so, dass jede Position nachvollziehbar bleibt.

  1. 01

    Wie lief der Unfall genau ab?

  2. 02

    Welcher Ablauf führte zum Zusammenstoß?

  3. 03

    Welche technischen Spuren passen zum geschilderten Unfall?

  4. 04

    Welche Schäden sind am Fahrzeug entstanden?

  5. 05

    Welche Reparaturkosten sind fachlich nachvollziehbar?

  6. 06

    Lohnt sich eine Reparatur wirtschaftlich?

  7. 07

    Wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert?

Typische Fälle
Unklare SchuldfrageMehr als ein klar begrenzter BagatellschadenVerdacht auf versteckte MängelWertverlust durch den UnfallTotalschadenNutzungsausfall oder Mietwagen nötig

Im Gutachten enthalten

Was später zählt, wird jetzt sauber dokumentiert.

Vom Fahrzeugzustand bis zur Nutzungsausfallentschädigung entsteht eine zusammenhängende Beweisdokumentation.

01

Fahrzeugdaten

Modell, Kilometerstand und Ausstattung dokumentieren den Ausgangszustand.

02

Unfallbeschreibung

Hergang und Schadenbild, auf Wunsch mit nachvollziehbarer Skizze.

03

Umfang & Art der Schäden

Alle sichtbaren und versteckten Schäden, mit professionellen Fotos belegt.

04

Reparaturkosten

Vollständige Kalkulation inklusive Arbeitslohn, Material und Lackierung.

05

Wiederbeschaffungs- & Restwert

Marktgerechte Werte als Grundlage für die Schadenabrechnung.

06

Wertminderung & Nutzungsausfall

Merkantile Wertminderung und Ihr Anspruch für die Ausfallzeit.

Ihr gutes Recht

Bei unverschuldetem Unfall zahlen Sie in der Regel 0 Euro.

Ist das Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall erforderlich und die Haftung klar, trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten in der Regel vollständig. Bei Bagatellschaden, Mitschuld oder einem Kaskofall kann die Kostenlage abweichen. Das klären wir persönlich mit Ihnen.

0152 06688900
Wichtig für Geschädigte
  • Freie Wahl eines unabhängigen Sachverständigen
  • Neutrale Beweissicherung direkt am Fahrzeug
  • Erfassung von Wertminderung und Nutzungsausfall
  • Technische Rückfragen beantworten wir, auf Wunsch Kontakt zur Partnerkanzlei

So läuft es ab

Vier Schritte. Ein klarer Weg.

  1. 01

    Anrufen oder Termin anfragen

    Ein kurzer Anruf genügt. Wir klären Ihren Fall und vereinbaren einen Vor-Ort-Termin.

  2. 02

    Begutachtung vor Ort

    Wir kommen zu Ihnen oder in die Werkstatt und dokumentieren alle Schäden präzise.

  3. 03

    Gutachten als PDF

    Sie erhalten ein neutrales, nachvollziehbar dokumentiertes Gutachten mit Reparaturkosten und Wertminderung.

  4. 04

    Technische Rückfragen und Kontakt zur Kanzlei

    Technische Rückfragen zum Gutachten beantworten wir. Rechtsberatung und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernehmen wir nicht. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zur Partnerkanzlei her, die Beauftragung liegt bei Ihnen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Unfallgutachten

Die wichtigsten Antworten zu Kosten, Gutachterwahl, Bagatellgrenze und Ablauf. Ihr konkreter Fall kann davon abweichen, deshalb ordnen wir ihn persönlich ein.

Alle FAQ ansehen
Wer bezahlt das Unfallgutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Gutachterkosten. Für Sie entstehen dann keine Kosten. Tragen Sie eine Mitschuld, werden die Kosten anteilig nach der Haftungsquote aufgeteilt; das klären wir persönlich mit Ihnen.

Darf ich meinen Gutachter selbst wählen?

Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren. Die Wahl liegt allein bei Ihnen.

Ab welcher Schadenshöhe lohnt sich ein Gutachten (Bagatellgrenze)?

Eine starre gesetzliche Eurogrenze gibt es nicht. Entscheidend ist, ob ein Gutachten aus Sicht eines verständigen Geschädigten erforderlich war. Bei klar begrenzten Kleinschäden genügt oft ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag. Wir prüfen vorab, welche Dokumentation für Ihren Fall angemessen ist.

Wie schnell erhalte ich mein Gutachten?

In der Regel erhalten Sie Ihr fertiges Unfallgutachten innerhalb von 24 Stunden nach der Begutachtung. Bei aufwändigeren Fällen stimmen wir den Zeitrahmen direkt mit Ihnen ab.

Werden auch versteckte Schäden erfasst?

Ja. Wir dokumentieren nicht nur die sichtbaren Schäden, sondern prüfen das Fahrzeug gezielt auf verdeckte Schäden an Karosserie, Rahmen und Technik. Alle Feststellungen werden mit Fotos belegt, damit nichts unter den Tisch fällt.

Was bedeutet merkantile Wertminderung?

Auch nach einer fachgerechten Reparatur ist ein Unfallfahrzeug am Markt weniger wert als ein unfallfreies. Diesen verbleibenden Minderwert nennt man merkantile Wertminderung. Wir ermitteln sie im Gutachten und weisen sie als Teil Ihres Anspruchs aus.

Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten?

Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt schätzt nur die Reparaturkosten. Ein Gutachten dokumentiert zusätzlich Wiederbeschaffungs- und Restwert, Wertminderung und Nutzungsausfall und sichert die Schadenspuren mit Fotos. Damit legen Sie Ihren Schaden gegenüber der Versicherung nachvollziehbar dar.

Sollte ich nach dem Unfall einen Anwalt einschalten?

Bei unklarer Schuldfrage, Streit über die Schadenshöhe oder einem Totalschaden ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu einer kooperierenden Kanzlei für Verkehrsrecht her. Rechtsberatung und die Korrespondenz zu Ihren Ansprüchen übernimmt die Kanzlei, wir liefern die technische Dokumentation und beantworten technische Rückfragen.

Die Versicherung will einen eigenen Gutachter schicken: Muss ich das zulassen?

Nein. Bei unverschuldetem Unfall haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Ein neutrales Gutachten auf Ihrer Seite verhindert, dass der Schaden zu niedrig angesetzt wird.

Kommen Sie zur Begutachtung vor Ort?

Ja. Wir bieten mobile Begutachtung an und kommen direkt zu Ihnen oder in Ihre Werkstatt, im gesamten Ruhrgebiet, von Bochum über Essen und Dortmund bis Duisburg.

Begriffe verstehen

Das Wichtigste in klaren Worten.

01Wiederbeschaffungswert
Der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug am Markt zu kaufen. Er ist die zentrale Größe bei der Schadenabrechnung und beim Totalschaden.
02Restwert
Der Wert des beschädigten Fahrzeugs im Ist-Zustand, z. B. beim Verkauf an einen Aufkäufer. Wiederbeschaffungswert minus Restwert ergibt beim Totalschaden in der Regel Ihren Anspruch (bei fiktiver Abrechnung auf Nettobasis).
03Merkantile Wertminderung
Der verbleibende Minderwert eines Unfallfahrzeugs trotz fachgerechter Reparatur, weil reparierte Fahrzeuge am Markt weniger erzielen.
04Nutzungsausfall
Entschädigung für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können, als Alternative zum Mietwagen, gestaffelt nach Fahrzeugklasse.
05Bagatellgrenze
Klar begrenzter Kleinschaden, bei dem ein vollständiges Gutachten nicht erforderlich ist. Eine starre gesetzliche Eurogrenze gibt es nicht, maßgeblich ist der Einzelfall.
06Fiktive Abrechnung
Abrechnung auf Gutachtenbasis, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Sie erhalten die im Gutachten ermittelten Netto-Reparaturkosten.
07130-%-Regelung
Liegen die voraussichtlichen Reparaturkosten bei bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts (also höchstens 30 % darüber), dürfen Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen, statt es abzugeben. Voraussetzung sind eine vollständige, fachgerechte Reparatur und mindestens sechs Monate Weiternutzung.
08Beweissicherung
Die neutrale, fotodokumentierte Erfassung des Schadens kurz nach dem Unfall. Sie ist die wichtigste Grundlage, um Ihre Ansprüche später durchzusetzen.

Nach dem Unfall zählt der nächste Schritt

Schaden sichern.
Ansprüche klären.

Schildern Sie uns kurz, was passiert ist. Wir sagen Ihnen verständlich, welche Dokumentation jetzt sinnvoll ist.

Ruhrgebiet. Persönlich für Sie da.