Fahrzeugdaten
Modell, Kilometerstand und Ausstattung dokumentieren den Ausgangszustand.
Unfallgutachten
Wir dokumentieren Ihren Unfallschaden neutral, vollständig und nachvollziehbar. Mobil im Ruhrgebiet und unabhängig von der Versicherung.
Telefonisch erreichbar: Mo bis Fr 09:00 bis 21:00 Uhr, Samstag 10:00 bis 21:00 Uhr.
Bei unverschuldetem Unfall und erforderlichem Gutachten in der Regel für Sie kostenlos.
Stand der Google-Bewertungen: 20.09.2026.
Kurz erklärt
Ein Unfallgutachten ist die neutrale, fachliche Dokumentation aller Schäden an Ihrem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall. Es hält Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und Nutzungsausfall fest.
Das Ergebnis dient als nachvollziehbare Grundlage für Ihre Schadenmeldung bei der Versicherung. Als unabhängiges Sachverständigenbüro erstellen wir es ausschließlich in Ihrem Interesse.
Rückruf anfordern
Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse genügen. Wir melden uns persönlich und klären, was für Ihren Fall sinnvoll ist.
Was wir für Sie klären
Ein Unfallschaden berührt mehr als Blech und Lack. Wir erfassen die technischen und wirtschaftlichen Folgen so, dass jede Position nachvollziehbar bleibt.
Wie lief der Unfall genau ab?
Welcher Ablauf führte zum Zusammenstoß?
Welche technischen Spuren passen zum geschilderten Unfall?
Welche Schäden sind am Fahrzeug entstanden?
Welche Reparaturkosten sind fachlich nachvollziehbar?
Lohnt sich eine Reparatur wirtschaftlich?
Wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert?
Im Gutachten enthalten
Vom Fahrzeugzustand bis zur Nutzungsausfallentschädigung entsteht eine zusammenhängende Beweisdokumentation.
Modell, Kilometerstand und Ausstattung dokumentieren den Ausgangszustand.
Hergang und Schadenbild, auf Wunsch mit nachvollziehbarer Skizze.
Alle sichtbaren und versteckten Schäden, mit professionellen Fotos belegt.
Vollständige Kalkulation inklusive Arbeitslohn, Material und Lackierung.
Marktgerechte Werte als Grundlage für die Schadenabrechnung.
Merkantile Wertminderung und Ihr Anspruch für die Ausfallzeit.
Ihr gutes Recht
Ist das Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall erforderlich und die Haftung klar, trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten in der Regel vollständig. Bei Bagatellschaden, Mitschuld oder einem Kaskofall kann die Kostenlage abweichen. Das klären wir persönlich mit Ihnen.
0152 06688900So läuft es ab
Ein kurzer Anruf genügt. Wir klären Ihren Fall und vereinbaren einen Vor-Ort-Termin.
Wir kommen zu Ihnen oder in die Werkstatt und dokumentieren alle Schäden präzise.
Sie erhalten ein neutrales, nachvollziehbar dokumentiertes Gutachten mit Reparaturkosten und Wertminderung.
Technische Rückfragen zum Gutachten beantworten wir. Rechtsberatung und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernehmen wir nicht. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zur Partnerkanzlei her, die Beauftragung liegt bei Ihnen.
Fragen und Antworten
Die wichtigsten Antworten zu Kosten, Gutachterwahl, Bagatellgrenze und Ablauf. Ihr konkreter Fall kann davon abweichen, deshalb ordnen wir ihn persönlich ein.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Gutachterkosten. Für Sie entstehen dann keine Kosten. Tragen Sie eine Mitschuld, werden die Kosten anteilig nach der Haftungsquote aufgeteilt; das klären wir persönlich mit Ihnen.
Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren. Die Wahl liegt allein bei Ihnen.
Eine starre gesetzliche Eurogrenze gibt es nicht. Entscheidend ist, ob ein Gutachten aus Sicht eines verständigen Geschädigten erforderlich war. Bei klar begrenzten Kleinschäden genügt oft ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag. Wir prüfen vorab, welche Dokumentation für Ihren Fall angemessen ist.
In der Regel erhalten Sie Ihr fertiges Unfallgutachten innerhalb von 24 Stunden nach der Begutachtung. Bei aufwändigeren Fällen stimmen wir den Zeitrahmen direkt mit Ihnen ab.
Ja. Wir dokumentieren nicht nur die sichtbaren Schäden, sondern prüfen das Fahrzeug gezielt auf verdeckte Schäden an Karosserie, Rahmen und Technik. Alle Feststellungen werden mit Fotos belegt, damit nichts unter den Tisch fällt.
Auch nach einer fachgerechten Reparatur ist ein Unfallfahrzeug am Markt weniger wert als ein unfallfreies. Diesen verbleibenden Minderwert nennt man merkantile Wertminderung. Wir ermitteln sie im Gutachten und weisen sie als Teil Ihres Anspruchs aus.
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt schätzt nur die Reparaturkosten. Ein Gutachten dokumentiert zusätzlich Wiederbeschaffungs- und Restwert, Wertminderung und Nutzungsausfall und sichert die Schadenspuren mit Fotos. Damit legen Sie Ihren Schaden gegenüber der Versicherung nachvollziehbar dar.
Bei unklarer Schuldfrage, Streit über die Schadenshöhe oder einem Totalschaden ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu einer kooperierenden Kanzlei für Verkehrsrecht her. Rechtsberatung und die Korrespondenz zu Ihren Ansprüchen übernimmt die Kanzlei, wir liefern die technische Dokumentation und beantworten technische Rückfragen.
Nein. Bei unverschuldetem Unfall haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Ein neutrales Gutachten auf Ihrer Seite verhindert, dass der Schaden zu niedrig angesetzt wird.
Ja. Wir bieten mobile Begutachtung an und kommen direkt zu Ihnen oder in Ihre Werkstatt, im gesamten Ruhrgebiet, von Bochum über Essen und Dortmund bis Duisburg.
Begriffe verstehen
Nach dem Unfall zählt der nächste Schritt
Schildern Sie uns kurz, was passiert ist. Wir sagen Ihnen verständlich, welche Dokumentation jetzt sinnvoll ist.